Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 31.01.2022 - 1 AR 4/22 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,3238
OLG Brandenburg, 31.01.2022 - 1 AR 4/22 (S) (https://dejure.org/2022,3238)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.01.2022 - 1 AR 4/22 (S) (https://dejure.org/2022,3238)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2022 - 1 AR 4/22 (S) (https://dejure.org/2022,3238)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,3238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung von Auslieferungshaft; Auslieferung an die Republik Ungarn; Vorwurf der teilweise unzureichenden Haftbedingungen in Ungarn; Zusicherung einer Unterbringung gemäß den Anforderungen der EMRK

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 10.03.2015 - 14097/12

    VARGA AND OTHERS v. HUNGARY

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2022 - 1 AR 4/22
    b) Dem Vorwurf der teilweise unzureichenden Haftbedingungen in Ungarn (vgl. EGMR, Urteil vom 10.03.2015, Varga u.a. v. Ungarn - Nr. 14097/12, 45135/12, 73712/12, 34001/13, 44055/13, 64586/13), der unter dem Aspekt der Vorschrift des § 73 IRG zu berücksichtigen ist, kann damit begegnet werden, dass die Auslieferung unter der Bedingung für zulässig erklärt wird, dass der Verfolgte nach seiner Überstellung für die Dauer einer (Untersuchungs-) Haft in Haftanstalten unter Bedingungen untergebracht wird, die den Anforderungen der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 und den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen/ Mindestgrundsätzen für die Behandlung Gefangener vom 11. Januar 2006 entsprechen.
  • OLG Bremen, 16.03.2020 - 1 AuslA 78/19

    Zur Unzulässigkeit einer Auslieferung nach Ungarn bei Verletzung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2022 - 1 AR 4/22
    Das Bundesamt für Justiz hat mit Schreiben vom 22. Oktober 2021, das seitens der Generalstaatsanwaltschaft (hierzu E-Mail Bl. 37 d. A.) beigezogen worden ist, nach Diskussion einer als Einzelfall bezeichneten problembehafteten Auslieferungssache (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 16. März 2020 - 1 AuslA 78/19 -, juris) erklärt, es lägen "weder im BfJ [Bundesamt für Justiz] noch beim Auswärtigen Amt Erkenntnisse vor, die auf systemische Probleme im ungarischen Strafvollzug und der Nichteinhaltung von abgegebenen Zusicherungen/Erklärungen hindeuten".
  • BGH, 27.09.2022 - 2 ARs 189/22

    Auslieferungsverfahren (örtliche Zuständigkeit: Zuständigkeitsbestimmung durch

    Diesem Hindernis kann und soll - mit Blick auf die von dem Rahmenbeschluss 2022/584/JI über den Europäischen Haftbefehl (RbEuHB 2009) verfolgte Zielsetzung der Erleichterung der verbesserten justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (vgl. Art. 1 Abs. 1 RbEuHB 2009) - durch entsprechende Maßnahmen gesetzlicher, organisatorischer oder baulicher Art begegnet werden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 1 AR 4/22, juris Rn. 19 f.; Volk/Beukelmann/Ahlbrecht/Rüschendorf, Münchener Anwaltshandbuch, Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, 3. Aufl., 2020, § 16 Rn. 160), weshalb eine endgültige Ablehnung der Auslieferung in derartigen Fällen grundsätzlich nicht in Betracht kommt.
  • OLG Brandenburg, 14.12.2022 - 1 AR 39/22

    Auslieferung eines Verfolgten an Ungarn zum Zwecke der Strafverfolgung

    Nach den Erkenntnissen des Senats erlauben die Bedingungen in ungarischen Haftanstalten eine solche völkerrechtlich verbindliche Zusicherung, an deren Umsetzung und Belastbarkeit keine durchgreifenden Zweifel bestehen (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 1 AR 4/22 (S) - Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. Dezember 2022 - 2 AR 39/22 (S) - BeckRS 2022, 2610, Rn. 17 f., m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 01.12.2022 - 2 AR 39/22

    Bewilligung der Auslieferung einer Verfolgten an die ungarischen Justizbehörden

    Nach den Erkenntnissen des Senats erlauben die Bedingungen in ungarischen Haftanstalten eine solche völkerrechtlich verbindliche Zusicherung, an deren Umsetzung und Belastbarkeit keine durchgreifenden Zweifel bestehen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 1 AR 4/22 (S), BeckRS 2022, 2610, Rn. 17 f., m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2023 - 2 OAus 18/23
    Das Rechtshilfeverbot gemäß § 73 IRG steht der Zulässigkeit der Auslieferung vor diesem Hintergrund derzeit nicht entgegen, wenn die ungarischen Behörden bezüglich der im Falle der Auslieferung zu erwartenden Haftbedingungen eine allgemeine Zusicherung dahingehend abgeben, dass der Verfolgte für die gesamte Haftzeit nach Überstellung kontinuierlich EMRK-konforme Bedingungen vorfinden wird (OLG Celle, aaO.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 31. Januar 2022 - 1 AR 4/22; Beschl. v. 1. Dezember 2022 - 2 AR 39/22, Beschl. v. 14. Dezember 2022 - 1 AR 39/22, jeweils zit. nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht